Die Rettungsgasse rettet Leben!
Eine wichtige Bitte unserer Einsatzkräfte:
Halten Sie bei Verkehrsstörungen, vor allem auf Autobahnen, immer die gesetzlich vorgeschriebene Rettungsgasse frei!
Das sofortige bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr - also auch schon dann, wenn noch kein Blaulicht im Rückspiegel zu sehen und/oder kein Martinshorn zu hören ist - ist keine Frage der Höflichkeit, sondern gesetzlich festgelegte Pflicht (§11 Abs. 2 StVO). Paragraph 38 StVO ist hinischtlich der Pflichten von Verkehrsteilnehmern eindeutig:
- StVO - § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
- (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
- (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Denn nach einem Unfall müssen Rettungsfahrzeuge die Verletzten schnellstmöglich erreichen, um deren Überlebenschance zu erhöhen: Dabei zählt jede Minute!
Eine funktionierende Rettungsgasse kann nur entstehen, wenn alle Verkehrsteilnehmer an einem Strang ziehen und ein Bewusstsein für die Situation entwickeln.
So bildet man eine Rettungsgasse
- Auf dreispurigen Autobahnen muss die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden
- Auf zweispurigen Straßen fahren Autos auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand
- Auf Straßen mit einer Fahrspur je Richtung fahren die Fahrzeue auf beiden Richtungsfahrbahnen an den äußersten rechten Fahrbahnrand
Die Fahrer unserer Einsatzfahrzeuge setzen das Sondersignal (Blaulicht/Horn) nicht zum Spaß ein. Das führen von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal erfordert höchste Konzentration und bedeutet für den Kraftfahrer eine hohe psychische Belastung. Vergessen Sie dabei nicht, dass die Kameraden fünf Minuten vorher noch ihren beruflichen Verpflichtungen nachgegangen sind oder bei nächtlichen Einsätzen im Bett geschlafen haben!
Einen guten Eindruck davon, was es heisst, mit Einsatz-LKW über eine Autobahn fahren zu müssen, auf der alle Kraftfahrer "Rettungsgasse" ganz offenbar für eine südostasiatische Inselgruppe halten, gibt das Youtube-Video unserer Kameraden aus Minden: SO bitte NICHT! (ab ca. Minute 2:20)
MWU/220215